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Regelung vor Weihnachten
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,
im jüngsten Schreiben des Kultusministeriums heißt es:
„Deshalb eröffnen wir im Zeitraum vom 20. bis zum 22. Dezember 2021 als besondere Ausnahmeregelung die Möglichkeit, dass sich Schülerinnen und Schüler in eine selbstgewählte Quarantäne begeben, indem sie sich vom Präsenzunterricht beurlauben lassen. Für die Beurlaubung gelten folgende Regelungen:
- Der Beurlaubungswunsch wird von den Erziehungsberechtigten bzw. von der volljährigen Schülerin oder Schüler schriftlich angezeigt.
- Die Schule muss die Beurlaubung nicht ausdrücklich verfügen, sie soll der Schülerin oder dem Schüler aber für die Zeit der Beurlaubung Arbeitsaufträge erteilen und, soweit erforderlich, entsprechende Materialien (analog oder digital) zur Verfügung stellen.
- Die Beurlaubung ist mit der Auflage verbunden, dass die Schülerin oder der Schüler die von der Schule erteilten Arbeitsaufträge im Beurlaubungszeitraum erledigt.
- Die Beurlaubung muss für den vollständigen Zeitraum in Anspruch genommen werden, d.h. ein Einstieg in die Beurlaubung nach dem 20. Dezember ist nicht möglich.
- Die Schülerinnen und Schüler gelten, auch im Falle schriftlicher Leistungsfeststellungen, in dem Beurlaubungszeitraum als entschuldigt. Die Lehrkraft entscheidet, wie bei Krankheit darüber, ob eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen ist (§ 8 Absatz 4 NVO).“
Für die Umsetzung an unserer Schule bedeutet dies:
- Der Unterricht findet vom 20. bis 22. Dezember nach Plan statt. Auch geplante Klassenarbeiten werden geschrieben.
- Anträge auf Beurlaubungen für eine selbst gewählte Quarantäne zu Hause bitten wir bis zum 15. Dezember an die Schulleitung zu stellen. Wie bei anderen Beurlaubungen ist ein formloser aber handschriftlich unterschriebener Antrag einzureichen. Nach fristgerechtem Eingang des Antrags erhalten Sie als Eltern kein Bestätigungsschreiben – die Beurlaubung erfolgt automatisch.
- Ein Streamen des Unterrichts ist leider nach wie vor technisch in dem dann erforderlichen Umfang nicht möglich. Die Fachlehrer/innen werden Aufgaben über Moodle oder per E-Mail zur Verfügung stellen. Diese Aufgaben können im Beurlaubungszeitraum kontrolliert und nach den üblichen Grundsätzen benotet werden.
- Beurlaubte Schüler/innen können digitale Endgeräte ausleihen. Diese müssen am ersten Schultag nach den Weihnachtsferien wieder abgegeben werden. Hierfür ist ein Überlassungsvertrag zu unterschreiben. Bitte informieren Sie Herrn Merzig rechtzeitig, wenn dies notwendig ist.
- Wenn ein/e Schüler/in beurlaubt ist, darf sie/er für Klassenarbeiten die Quarantäne nicht verlassen. Über Nachschrift und Termin entscheidet die Lehrkraft.
Weiterhin heißt es in dem Schreiben: „Im weiteren Kampf gegen die Pandemie ist der Fortschritt beim Impfen von besonderer Bedeutung. Ich bitte Sie deshalb darum, Schülerinnen und Schüler, die sich impfen lassen wollen, für die Teilnahme an Impfungen zu beurlauben, falls deren Impftermine mit dem Schulbesuch zeitlich kollidieren.“
In diesem Zusammenhang darf ich auch noch einmal für die von der Stadt Burladingen organisierten Impfaktionen werben. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt.
Am Mittwoch, 22. Dezember, endet der Unterricht nach der 4. Stunde.
Ich wünsche Ihnen weiter eine gute und gesunde Adventszeit.
Herzliche Grüße
Johannes Heß
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